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Wir wissen, wie du Schule, Freizeit und Führerschein unter einen Hut bekommst.

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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Wir lassen uns nicht unterkriegen...Fahrschule Breitenbach vs COVID-19

14.03.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Corona ist aktuell das bestimmende Thema in unserer Gesellschaft und geht auch an uns als Fahrschule nicht spurlos vorbei. Unser Ziel ist es, euch in dieser Zeit eine möglichst unkomplizierte Ausbildung zu ermöglichen, gleichzeitig wollen und müssen wir unserer sozialgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Deshalb haben wir uns zu folgenden Maßnahmen entschieden, solange wir keine Anweisungen von öffentlichen Stellen bekommen. 1. Die Fahrstunden beginnen und enden ab sofort aus folgenden Gründen immer an unserer Fahrschule: -    Fahrschüler und Fahrlehrer können sich dadurch vor jeder Fahrstunde die Hände waschen. -    Das Fahrschulauto kann kurz gereinigt und gelüftet werden. -    Es befindet sich zeitgleich maximal ein Fahrschüler im Auto. 2.  Die Vorprüfungen und Simulatorfahrstunden finden wie vereinbart statt. Wir reinigen den Simulator nach jeder Einheit, der Fahrschüler kann seine Hände waschen. 3. Der Start unseres nächsten FUN LEARN® Kurs ist für Dienstag 14.04.2020 geplant. Da es noch ein paar Wochen bis dahin ist, halten wir VORERST an diesem Termin fest. 4. Für den Fall, dass ihr euch aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage fühlt, am Fahrschulunterricht teilzunehmen, gebt uns bitte Bescheid. Wir denken, dass wir durch diese Maßnahmen euch weiterhin die bestmögliche Betreuung und Ausbildung ermöglichen können. Liebe Grüße Deine Fahrschule Breitenbach

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Viel Spaß beim Umzug in Retzbach...

15.02.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

...aber, Alkohol am Steuer... Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail mit den Mädels oder das sprichwörtliche Feierabendbier mit den Kumpels in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr sind Bier, Wein und Schnapps eine der häufigsten Unfallursachen, häufig mit fatalen Folgen. Indes sind die Gefahren von Alkohol am Steuer allgemein bekannt. Dass weiterhin so viele Menschen wider besseren Wissens betrunken ins Auto steigen, liegt also in erster Linie nicht an mangelndem Problembewusstsein. Zwar sind junge Menschen und Fahranfänger besonders anfällig, doch auch erfahrene Fahrer lassen sich immer wieder zu Trunkenheitsfahrten hinreißen und gefährden so nicht nur das eigene Leben, sondern auch dass aller anderen Verkehrsteilnehmer. Nüchtern bin ich schüchtern, voll bin ich toll? Die enthemmende Wirkung des Alkohols führt zu Selbstüberschätzung und erhöhter Risikobereitschaft. Wenn es dann um die Frage des Nachhauseweges geht, siegt nach einer durchzechten Nacht oft die Bequemlichkeit über die Vernunft. Das eigene Auto scheint verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder den unliebsamen öffentlichen Verkehrsmitteln.  Angetrunken übersehen wir dabei leider leicht, was im nüchternen Zustand offensichtlich ist: Das Sicherheitsrisiko steht in keinem Verhältnis zu zeitlichen oder finanziellen Mehrkosten – das eigene Leben ist nicht mit ein paar Euro Fahrtkosten oder geringfügig längeren Fahrtwegen aufzuwiegen.  Warum die Fahrt im alkoholisierten Zustand bereits auf kurzen Strecken schnell lebensgefährlich wird, ist in den körperlichen Effekten des Wirkstoffes Ethanol begründet. Schon geringer Konsum beeinträchtigt nachweislich Sehleistung und motorische Fähigkeiten, zudem kommt es zur massiven Verringerung des Konzentrations- und Reaktionsvermögen. So verlängert sich bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person! Der Straßenverkehr erfordert innerhalb von Sekundenbruchteilen Reaktionen auf unvorhergesene Gefahren. Schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit kann somit schnell schwerwiegenden Folgen haben. Kenne Deine Grenzen – rechtliche Bestimmungen und Strafmaß Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr gehört, entsprechend streng wird sie vom Gesetzgeber verfolgt und geahndet. Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, zudem drohen je nach Schwere des Vergehens Fahrverbote und Führerscheinentzug. Ausschlaggebend für die Höhe des Strafmaßes ist dabei der Promillewert des Fahrers. In Promille (dem Verhältnis 1:1000) misst man die Alkoholkonzentration im Blut, was wiederum Rückschlüsse über die alkoholbedingten Einschränkungen ermöglicht. Gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog gelten folgende Promillegrenzen: Für Fahranfänger in der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres: 0,0 Promille Da Fahranfänger statistisch gesehen besonders häufig in Unfälle verwickelt sind, gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. dem Ablauf der zweijährigen Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von 250 Euro fällig, gegebenenfalls verbunden mit weiteren Auflagen wie der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres: 0,5 Promille Grundsätzlich stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 0,5 außerhalb der Probezeit ab einem Alter von 21 Jahren keine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings kann bei sogenannten „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten und entsprechend bestraft werden.   Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Eine Ordnungswidrigkeit Wer sich mit einem Promillewert bis 1,09 ans Steuer setzt, riskiert Geldstrafen zwischen 500 und 1.500 Euro und mehrmonatige Fahrverbote. Die Höhe des Strafmaßes richtet sich hierbei nach der Häufigkeit des Vergehens. Aber Achtung: Diese verhältnismäßig glimpflichen Strafen gelten nur, solange keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit Fahrer, die mit einem Promillewert ab 1,1 in eine Verkehrskontrolle geraten, trifft die Strafe des Gesetzgebers mit voller Härte. Neben hohen Geldstrafen und drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei kommt es zum Führerscheinentzug von mindestens 5 Monaten. In der Regel wird in diesen Fällen ein Strafverfahren eingeleitet, im schlimmsten Fall drohen somit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ab 1,6 Promille: Anordnung einer MPU Weist der Alkoholtest einen Promillewert von 1,6 oder höher nach, ordnet der Gesetzgeber zusätzlich zu dem oben beschriebenen Strafmaß eine medizinisch-psychische Untersuchung (MPU) an. Die MPU, im Volksmund wenig wertschätzend auch „Idiotentest“ genannt, soll vor Wiedererhalt des Führerscheins die allgemeine Fahrtauglichkeit des Fahrers feststellen. Soweit die Gesetzeslage. Nun fragst Du Dich angesichts der Bedeutung der Promillegrenzen vermutlich: „Wie viel Promille habe ich denn nun nach einem Glas Bier?“ Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn der Promillewert ist von vielen Faktoren abhängig, darunter Alter, Geschlecht und Gewicht. Mithilfe der „Widmark-Formel“ (Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit) lässt sich ein ungefährer Promillewert bestimmen. Weniger mathematisch Begabte können auf Onlinerechner zurückgreifen. Wer es genau wissen will, kann ein Alkoholmessgerät erwerben, so wie es auch die Polizei verwendet. Wir raten allerdings grundsätzlich von Rechenspielen und derartigen Grenzversuchen ab und empfehlen uneingeschränkt: Beim Alkoholkonsum das Auto stehen lassen! Führe Dich nicht in Versuchung Nun wollen wir Dich weder mit der Moralkeule erschlagen noch zu sehr den mahnenden Zeigefinger hochhalten. Menschen machen Fehler und treffen unvernünftige Entscheidungen, vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist. Zum Abschluss wollen wir Dir deshalb einige simple Strategien präsentieren, mit denen Du Dich vor den Versuchungen des Alkohols schützen kannst, ohne gänzlich zu verzichten. Lass das Auto zuhause! Am effektivsten einer Trunkenheitsfahrt vorbeugen kannst Du, indem Du Dein Fahrzeug von vornherein stehen lässt und Dich rechtzeitig um Alternativen kümmerst. Mache den Transport einfach zum Bestandteil Deiner Abendplanung oder Partyvorbereitungen und komme so später erst gar nicht in Versuchung.   Bestimme einen Fahrer! Wechselt Euch in der Clique ab oder bestimmt per Losverfahren im Vorfeld einen Fahrer, der sich für die Allgemeinheit opfert und am Abend trocken bleibt. Das mag nicht immer ganz so lustig sein, gewährleistet aber Deine eigene Sicherheit und die Deiner Freunde.   Kümmere Dich um Deine Freunde! Nur weil Du vernünftig bist, sind es Deine Freunde nicht automatisch auch. Wenn Du mitbekommst, dass jemand in Deinem Umfeld beabsichtigt, betrunken zu fahren, versuche ihn oder sie davon abzuhalten. In alkoholbedingten Konfliktsituationen sind mahnende Worte allerdings meist wenig effektiv. Versuche stattdessen, Deine Sorge um das Wohlergehen der Betroffenen aufrichtig zum Ausdruck zu bringen: Anstatt „Du darfst nicht fahren“, sage, „Ich will nicht, dass Du Dich in Gefahr begibst“. Hast Du Fragen zum Thema Alkohol oder Interesse an weiterführenden Informationsangeboten. Dann setz Dich gleich mit unserer Fahrschule in Verbindung, wir beraten Dich jederzeit gerne!

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Carsharing und Co.: Gemeinsam Fahren, gemeinsam sparen

15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten und Carsharing entlasten Umwelt und Verkehr. Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung und schafft zum neuen Jahr Anreize in Form von exklusiven Parkmöglichkeiten und Spuren. Share-Economy-Modelle sind vielerorts auf dem Vormarsch. So lautet auch im Straßenverkehr die Devise immer häufiger „nicht besitzen, sondern teilen“. Wer nur selten ein Auto benötigt, findet in Mitfahrgelegenheiten und Carsharing ökologischere und wirtschaftlichere Gegenentwürfe zum Kauf. Inzwischen gibt es eine große Anzahl privater und gewerblicher Angebote zur gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufs wegen ein aufmerksamer Beobachter dieses sich ändernden Mobilitätsverhaltens. „Insbesondere unter jüngeren Verkehrsteilnehmenden verliert das eigene Auto als Statussymbol zunehmend an Wert. Mobilität ist nach wie vor wichtig, aber in vielen Köpfen eben nicht mehr an Besitz gebunden.“ Diesen Trend hat auch die Politik erkannt: Um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten, ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bemüht, Fahrgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen zu unterstützen. „Mit entsprechender Beschilderung können Städte und Kommunen fortan auch Busspuren für Fahrzeuge mit drei oder mehr Insassen freigeben“, weiß #userInhaber#. „Ein ebenfalls neu eingeführtes Schild ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsämtern, zukünftig Parkplätze exklusiv für Carsharing und Elektroautos zu designieren.“ Inwieweit die Änderungen flächendeckend umgesetzt werden bleibt abzuwarten. Vereinzelte Städte wie Düsseldorf machen jedoch bereits davon Gebrauch. Abgesehen von den Bemühungen des Gesetzgebers gibt es gute Gründe für das „Auto Teilen“. „Gemeinsam Fahren macht schließlich auch mehr Spaß“, bestätigt auch #userInhaber#. Doch wie finden sich auch außerhalb des eigenen Freundes- und Bekanntenkreises mobile Mitstreiter? „Egal ob einmalige Mitfahrgelegenheit oder regelmäßige Fahrgemeinschaft – auf einschlägigen Internetportalen oder in regional organisierten Mitfahrzentralen findet jeder auch kurzfristig für nahezu jede Verbindung eine passende Option.“ Kommerzielles Carsharing ist eine noch recht junge Ergänzung des öffentlichen Verkehrs. Mitglieder einer entsprechenden Organisation können bei Bedarf jederzeit auf designierten oder öffentlichen Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge nutzen. Im Unterschied zur konventionellen Autovermietung, erlaubt Carsharing auch die minutenweise Anmietung eines Wagens. Klassisches Carsharing hingegen bedeutet, eine gemeinsame Nutzung und Kosten eines Autos unter einander bekannten Privatpersonen aufzuteilen. „Für die Organisation und Vermittlung haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls nichtkommerzielle Internetplattformen etabliert“, so #userInhaber#. „Wer privates Carsharing betreibt, sollte sich unbedingt rechtlich absichern, ansonsten sind bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden Streitigkeiten vorprogrammiert.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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