Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Ich glaub es geht schon wieder los...
13.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSDie ersten warmen Sonnenstrahlen erwecken deine Lust, wieder mit dem Motorrad eine Runde zu drehen. Bevor es aber losgehen kann, musst du erst deine Maschine checken. • Befreie dein Zweirad von Staub und Schmutz • Setze deine Batterie wieder ein • Überprüfe deinen Ölstand • Öle deine Kette • Kontrolliere deine Reifen • Teste deine Bremsen, indem du langsam ein paar Meter mit der Maschine fährst Und dann kann es auch schon losgehen.
Mehr erfahren >Osterglücksaktion Platz 3
12.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSDer dritte Preis unserer #Osterglücksaktion ist ein Apple Ipad in silber mit 9,7 Zoll und 32 GB. Hole dir jetzt dein persönliches Osterglücksei ab, aktiviere online deinen Code und sicher dir die Chance auf diesen tollen Preis. #Osterglücksaktion #ipad #Gewinnchance
Mehr erfahren >Bester Theorieunterricht 2018
10.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSBääääm, das ist unsere erste Auszeichnung. Bester Theorieunterricht 2018. Wir haben unter mehr als 200 Fahrschulen das beste Feedback von unseren Fahrschülern bekommen. Vielen Dank dafür, wir sind wahnsinnig stolz. Am Montag beginnt ein neuer Kurs, wir geben alles den Titel 2019 zu verteidigen. Eure Fahrschule Breitenbach
Mehr erfahren >Osterglücksaktion
01.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler! Wir haben eine mega coole #Osterglücksaktion für Euch. Alle Fahrschüler unserer Fahrschule haben bis zum 24.04.2019 die Möglichkeit an unserem Super Gewinnspiel teilzunehmen. Wir Verlosen: 1. Preis: Skoda Fabia 2. Preis: Wochenende in Paris 3. Preis: Tablet Was müsst Ihr dafür tun? Ihr müsst lediglich im Aktionszeitraum Fahrschüler unserer Fahrschule sein und Euch euren persönlichen Gewinncode in unser Fahrschule abholen. Mit diesem Code einfach online registrieren und schon nimmst du an der Verlosung teil. Diesen müsst Ihr dann am 24.04.2019 zur LIVE-Auslosung mit in unsere Fahrschule bringen und dann heißt es: Daumen drücken und gewinnen! Wir freuen uns sehr, Euch eine so tolle Aktion anbieten zu können und drücken Euch ganz fest die Daumen!!! Wir wünschen allen Teilnehmenden ganz viel Erfolg! Video starten
Mehr erfahren >Motorrad Tour und Fahrsicherheitstraining
16.03.2019 | FAHRSCHUL-NEWSMotorrad Tour Voraussichtlicher Termin am 27.04.2019 Nachdem die 1. Tour ein voller Erfolg war, werden wir auch dieses Jahr wieder eine gemeinsame Motorrad Tour mit unseren ehemaligen Fahrschülern machen. Dieses Jahr verbinden wir die Tour mit einem professionellen Fahrsicherheitstraining. Wer sich die Bilder von der ersten Tour nocheinmal anschauen möchte, schaut einfach hier vorbei...https://www.fahrschule-breitenbach.de/event/action-showGalery/galery-1377/ Anmeldungen bitte an info@fahrschule-breitenbach.de Wir freuen uns auf euch Eure Fahrschule Breitenbach
Mehr erfahren >Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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