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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Born to be wild: Der beste Vorsatz für 2017!

15.01.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Der Motorradführerschein bringt neuen Schwung ins Leben „Du musst etwas in Deinem Leben ändern“: Zu dieser Jahreszeit schwebt dieser Gedanke besonders Vielen durch den Kopf. Aber was tun? Zum wiederholten Mal das Rauchen aufgeben? Dem Feierabendbier für eine Woche abschwören? Sich ein neues Jogging-Outfit zulegen, das dann doch wieder im Schrank verschwindet? Lohnender sind Ziele, die Spaß versprechen und eine spürbare Veränderung in den Alltag bringen. Dinge, die wir nicht glauben tun zu müssen, sondern die wir uns wirklich wünschen. Warum nicht beispielsweise von vier auf zwei Räder umsteigen, lässig am Berufsverkehr vorbeifahren, nicht mehr stundenlang nach Parkplätzen suchen und dazu noch Benzin sparen? „Die Freiheit auf dem Bike ist eine unglaubliche Erfahrung, die man unbedingt mal ausprobiert haben muss“, weiß #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das fällt den meisten allerdings erst im Frühling ein, wenn es fast schon wieder zu spät ist, den Motorrad-Führerschein noch in der aktuellen Saison zu machen.“ Sein Rat ist deshalb: Schon in den Wintermonaten mit der theoretischen Ausbildung beginnen und bei den ersten warmen Sonnenstrahlen direkt in die Praxis einsteigen. 12 Sonderfahrten sind dabei nötig, die Zahl der Übungsfahrten variiert je nach Begabung und Vorkenntnissen. Normalerweise trägt eine gute Ausbildung dazu bei, Übungsfahrten zu reduzieren. Die #userName# setzt hierbei vor allem auf Nähe zu den Schülern: „Fahrlehrer, die dem Motorrad im Auto hinterherfahren, gibt es bei uns nicht“, erklärt #userInhaber#. „Hier werden Biker von leidenschaftlichen Bikern ausgebildet, die bei den Fahrstunden live dabei sind und wichtige Tipps und Tricks aus der Praxis vermitteln können.“ Wer jetzt bei einer auf Biker spezialisierten Fahrschule wie der #userName# in die Theorie einsteigt, hat beste Chancen, spätestens im Sommer mit der eigenen Maschine durchzustarten, das Leben aus einem ganz neuen Blickwinkel zu sehen – und zu genießen! Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Hoverboard als Weihnachtsgeschenk? Das solltest Du wissen!

30.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Was ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Eure Fahrschule Breitenbach Quelle/Bild: ADAC

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